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Das Menschenrecht auf Nahrung ist ein essentieller Baustein resilienter Ernährungssysteme. Gerade angesichts der aktuellen geopolitischen, sicherheitspolitischen und klimatischen Herausforderungen sind menschenrechtsbasierte Ansätze vorzugswürdig. Denn sie schaffen resiliente Strukturen, indem sie die Menschen vor Ort in die Entscheidungen einbeziehen, ihre individuellen Rechte, wie den Zugang zu Wasser und Land, stärken und so entscheidend zu stabilen und nachhaltigen Ernährungssystemen beitragen.
Eine zentrale Rolle nimmt hier der Welternährungsausschuss der Vereinten Nationen (CFS) mit seinen “Leitlinien zum Recht auf Nahrung” ein, die nun über zwanzig Jahre bestehen.
Trotz vieler Fortschritte stehen Menschenrechtsansätze jedoch international unter Druck und derzeit müssen weltweit etwa 733 Millionen Menschen hungern und circa 2,8 Milliarden Menschen sind fehlernährt. Das zeigt deutlich: Gerade vor dem Hintergrund der multiplen Krisen gibt es im Bereich der Umsetzung und der Akzeptanz der Ansätze noch viel zu tun.
Auf der Konferenz “Politik gegen Hunger”-Konferenz (PgH) 2025 sollen Lösungsansätze zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung bei fünf Schwerpunktthemen anhand konkreter Ansätze, Projekte und Maßnahmen diskutiert und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.
Weitere Informationen zum Inhalt der Konferenz erhalten Sie im Hintergrundpapier.