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Empfehlungen der Arbeitsgruppen Politik gegen Hunger IX, 2011

Empfehlungen der Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppe 1

Freiwillige Leitlinien für verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der Nationalen Ernährungssicherung

1. Empfehlungen zur Förderung des Verhandlungsprozesses

  • Aufrechterhaltung der Dynamik und nachhaltige Unterstützung des großen Engagements aller Beteiligten im Hinblick auf einen erfolgreichen Abschluss des Verhandlungsprozesses.
  • Aufrechterhaltung und Stärkung der Arbeiten der Language Harmonization Group und der Friends of the Chair.
  • Unterstützung des Vorschlags des CFS-Büros zur Erörterung und Ausarbeitung einer Fassung der Anlagen I und II, die bei der nächsten Verhandlungsrunde vorgestellt werden können.
  • Aufruf an das CFS-Büro und die Mitgliedstaaten zur  Mobilisierung der erforderlichen Ressourcen für die nächste Verhandlungsrunde, einschließlich Teilnahme der Zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSO).
  • Einen Mittelweg finden zwischen der Dringlichkeit der Verabschiedung der Freiwilligen Leitlinien zur Orientierung im Hinblick auf die Verwaltung der Besitzrechte und der Notwendigkeit ein aussagefähiges und kohärentes Dokument anzunehmen.
  • Das richtige Maß finden, um die bereits im Juli und Oktober erzielten Einigungen beizubehalten und gleichzeitig den Grundsatz anzuerkennen, dass "nichts vereinbart ist, bis alles vereinbart ist".

2. Schwerpunkte, die von der Arbeitsgruppe herausgestellt wurden

  • Stärkung der Besitzrechte von Frauen.
  • Das richtige Maß finden in Bezug auf Schutzmaßnahmen und Absicherung von marginalisierten Gruppen gegenüber großflächigen Investitionen.
  • Anerkennung der Besitzrechte von Kleinbauern und einheimischen Völkern; Umverteilungsreformen in Betracht ziehen, soweit erforderlich.
  • Bedeutung der Investitionen in kleinbetriebliche Landwirtschaft und sonstige Investitionsformen, wie etwa Partnerschaften zwischen Investoren und Inhabern natürlicher Ressourcen.
  • Verwendung der vereinbarten Sprachregelung, soweit möglich. Berücksichtigung der UN Habitat Resolution über Besitzrechte (2011).

3. Gedankenaustausch über die Implementierung, das Monitoring und die Evaluierung (Teil 7 der Freiwilligen Leitlinien) ist noch nicht von der OEWG verhandelt worden

  • Die Verpflichtung zur Implementierung sollte eine Verpflichtung aller Beteiligten auf allen Ebenen sein: Lokal, national, regional und international, insbesondere durch die Staaten, die sich für die Anwendung der Freiwilligen Richtlinien entscheiden.
  • Aufbau von Partnerschaften im Hinblick auf die Implementierung.
  • Anbindung der Implementierung der Freiwilligen Leitlinien an laufende Initiativen, wie etwa den African Land Policy Framework.
  • Bedeutung der Sensibilisierung und der Hilfe zur Selbsthilfe unter allen Betroffenen im Hinblick auf die Freiwilligen Leitlinien.
  • Umsetzung eines partizipativen Ansatzes im Zusammenhang mit der Implementierung und dem Monitoring, was von besonderer Bedeutung für CSO ist.
  • Sicherstellung der Teilnahme von Kleinerzeugern an den Gesprächen auf nationaler Ebene zur Implementierung und zum Monitoring der Freiwilligen Leitlinien.
  • Erörterung kultureller und religiöser Besonderheiten auf regionaler Ebene im Hinblick auf die Implementierung, z. B. islamische Besitzrechtskategorien.
  • Erwägung der Einführung von Monitoringmechanismen, soweit angemessen (z. B. ein Beobachtungszentrum auf regionaler Ebene oder ein Berichterstattungsmechanismus auf CFS-Ebene zum Monitoring der Implementierung der Freiwilligen Leitlinien auf globaler Ebene).
  • Aufsetzen auf bestehenden Monitoringstrukturen.
  • Ausarbeitung von Indikatoren und Richtwerten im Zusammenhang mit der Implementierung.

Arbeitsgruppe 2

Sicherer und gerechter Zugang zu Ressourcen für Nahrungssicherheit und Ernährung – Land und Wasser

Im Rahmen der Diskussionen der Arbeitsgruppe gehörten der allgemeine Mangel an (guter) Governance, der Mangel an Transparenz und der Mangel an rechtlicher Umsetzung in Bezug auf sicheren und gerechten Zugang zu Ressourcen (hier mit dem Schwerpunkt Land und Wasser) im Hinblick auf Nahrungssicherheit und Ernährung zu den Schwerpunkten.

Empfehlungen:

  • Die Staaten sollten den Zugang zu Land und Wasser für Frauen, Viehhirten und sonstige marginalisierte Gruppen, Kleinbauern, Kastenvölker, einheimische Völker, Fischer, von Kindern geführte Haushalte und Menschen ohne Grundbesitz stärken und absichern, indem sie diese in die Lage versetzen, eine nachhaltige Ernährungssicherheit aufrechtzuerhalten.
  • Die Staaten sollten die Unterstützung der Landwirtschaft ausweiten (nationale Haushalte und Entwicklungskooperation), mit einem Schwerpunkt auf Frauen, um deren zentralen Beitrag zur Nahrungssicherheit angemessen zu berücksichtigen.
  • Die Staaten sollten für freie, vorherige und aufgeklärte Zustimmung in Bezug auf Investitionen in Land und Wasser sorgen und Transparenz auf nationaler und internationaler Ebene herbeiführen (z. B. durch eine Kartografie der Landinvestitionen und der Wassernutzung).
  • Instrumente sollten unterstützt (oder soweit erforderlich geschaffen) werden, mit denen marginalisierte Gruppen nationale Regierungen, die internationale Gemeinschaft (einschließlich Geber) und den Privatsektor nach nationalem Recht und internationalen Engagements zur Rechenschaft ziehen können (damit zusammenhängende Mechanismen könnten im Rahmen der künftigen Implementation Guides für Gender, Landerwerb und Investitionen der Freiwilligen Leitlinien für verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern berücksichtigt werden). Extraterritoriale staatliche Verpflichtungen sollten als Leitlinien bei der Ausarbeitung dieser Instrumente dienen.
  • Auseinandersetzung mit der strukturellen und kulturellen Gewalt und Diskriminierung von Frauen, mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Gemeinschafts- und Haushaltsebene, unter anderem durch Sicherung des Zugangs zu Informationen, Bildung, Beteiligung und Bewusstseinsbildung, sowohl für Frauen als auch für Männer.
  • Förderung einer nachhaltigen Nutzung von Land und Wasser (unter anderem Bodenfruchtbarkeit, Gewässerschutz, Wasserspeicherung) durch marginalisierte Gruppen mittels Wissensaustausch und Hilfe zur Selbsthilfe.
  • Politische Maßnahmen und Rahmenbestimmungen sollten die bestehenden Aktivitäten/Investitionen im Bereich der Landwirtschaft, die von den marginalisierten Gruppen selbst umgesetzt werden, unterstützen und darauf aufbauen. Dazu sollte eine Stärkung der bestehenden Lebensgrundlagen gehören (soziale, physische, humane, natürliche und finanzielle Ressourcen).
  • Die Staaten und die CSO sollten die Mobilisierung und Selbstorganisation von marginalisierten Gruppen, deren soziale Bewegungen diesbezüglich eine Schlüsselrolle zu spielen haben, unterstützen.  

Arbeitsgruppe 3

Sicherer und gerechter Zugang zu Ressourcen für Nahrungssicherheit und Ernährung – Fischerei und Aquakultur

Die Fischerei leistet einen bedeutenden Beitrag zur Ernährungssicherung und Linderung der Armut. FAO-Daten deuten darauf hin, dass 15,7 % der Aufnahme von Tiereiweiß und 6,1 % des gesamten Eiweißverbrauchs auf Fisch entfallen.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe und alle Podiumsteilnehmer sind jedoch der Meinung, dass die bestehende Bedeutung von Fisch und Aquakultur für die Nahrungssicherheit in Entwicklungsländern nicht wirklich Teil der internationalen Gespräche über die Entwicklung des ländlichen Raums und Nahrungssicherheit ist. Im internationalen Rahmen wird den zahlreichen Kleinerzeugern und ihrer bedeutenden Rolle, insbesondere in Bezug auf Frauen, was Lebensgrundlagen und Ernährung in Entwicklungsländern anbelangt, weniger Aufmerksamkeit geschenkt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe begrüßen deshalb die Möglichkeit, zum ersten Mal bei dieser Konferenz einen Beitrag zur politischen Debatte leisten zu können.

Empfehlungen:

  • Bessere Anerkennung und Integration der Fischerei in die Nahrungssicherheit und die Entwicklung des ländlichen Raums sowie angemessene Anerkennung in der nationalen, regionalen, internationalen und bilateralen Nahrungssicherheits- und Landwirtschaftspolitik.
  • Sicherung der Rechte von Kleinfischern auf Zugang, Nutzung, Verwaltung und Nutznießung der Ressourcen der Meere, der Gezeitenzonen und Binnengewässer; nicht nur Zugangsrechte, sondern Menschenrechte im Allgemeinen (kulturelle, bildungspolitische, Wohnungsrechte).
  • Unterstützung von Kleinfischern – und Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität, z. B. Schutz vor ungleichem Wettbewerb durch große Fischereibetriebe.
  • Politische Kohärenz in Bezug auf Zugang und nachhaltige Nutzung in allen Bereichen, die sich auf die Nahrungssicherheit und Entwicklung auswirken.
  • Förderung des Ausbaus der fischereispezifischen Implementierungsleitlinien der Freiwilligen Leitlinien für verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründe und Wälder und Unterstützung bei der Implementierung.
  • Förderung der Verabschiedung einer nachhaltigen Aquakulturpolitik und entsprechender Praktiken sowie Abschaffung einer nicht nachhaltigen Fischzucht. Förderung kleinteiliger Aquakultursysteme mit Schwerpunkt auf Nahrungssicherheit und Erwirtschaftung von Einkommen für Familien.
  • Berücksichtigung der Bedeutung der Aufrechterhaltung der biologischen Artenvielfalt im Wasser sowie der kulturellen Vielfalt.
  • Einstellung der Überfischung, des nicht selektiven Fischens sowie des illegalen, destruktiven Fischens. Abbau von Überkapazitäten und Einstellung kapazitätserweiternder Subventionen.
  • Durchführung von Folgenabschätzungen durch Fallstudien in Bezug auf relevante gesetzliche Rahmenbedingungen für Nahrungssicherheit unter Berücksichtigung von Fischerei/Meeresressourcen.
  • Schaffung von Meeresschutzgebieten (Marine Protected Areas – MPA) als Möglichkeiten für eine inklusive, nachhaltige Entwicklung und nicht als Ausschlussmechanismen für den entsprechenden Zugang.
  • Unterstützung von Kleinfischern im Hinblick auf ihre Strukturierung und volle Einbindung in die Fischerei-Governance und die gemeinsame Verwaltung der aquatischen Ressourcen sowie Ausbau von Kapazitäten zur Implementierung.
  • Förderung einer wirkungsvolleren, partizipativen und inklusiven Forschung.
  • Förderung des Prozesses der Entwicklung von Freiwilligen Leitlinien zur Absicherung von Kleinfischern.
  • Optimierung der Hilfe zur Selbsthilfe, Schulung von Fischern zur Erweiterung ihres Wissens und im Hinblick auf nachhaltige Techniken.

Arbeitsgruppe 4

Sicherer und gerechter Zugang zu Ressourcen für Nahrungssicherheit und Ernährung – Wald

Allgemeine Merkmale

  • Hohe Komplexität der Entwicklung der Wälder und Lebensgrundlagen.
  • Unterschiedliche Governance-Ebenen, auf denen Produkte und Dienstleistungen  bereitgestellt werden (Abwägung).
  • Hauptsächlich langfristige Aktivitäten (über den Planungszyklus der Projekte und Programme hinaus) und kaum mit sofortigen Renditen für die lokalen Waldbewirtschafter.

Empfehlungen:

  • Politische Initiativen wie Zahlungen für Ökosystemdienstleistungen (Payments for Environmental Service – (PES)) und REDD + müssen zusammen mit lokalen Waldbewirtschaftern gestaltet werden, wobei diese vollständig in deren langfristige Strategie in Bezug auf Lebensgrundlagen integriert werden müssen.
  • Ökosystemmanagement-Technologie wie Agroforstwirtschaft und nachhaltige Forstbewirtschaftung müssen wieder eine größere Bedeutung erhalten.
  • Folgenabschätzungen in Bezug auf die jeweiligen Interventionen müssen vor und nach der Implementierung zur Vorschrift werden.
  • Zusätzliche Einnahme- und Beschäftigungsoptionen müssen auf lokaler Basis entwickelt werden, auf der Grundlage eines Ausbaus der forstwirtschaftlichen Wertschöpfungskette mit Befähigung von Frauen und jungen Menschen, unter Berücksichtigung traditioneller ökologischer Wissenssysteme (TEK).
  • Neue Geschäftsmodelle müssen entwickelt und getestet werden, wie etwa Sammlerreservate, gemeinsames Waldmanagement (JFM), Netzwerke von Kleinbetrieben und Vertragsanbauprogramme. Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten müssen außerhalb des Waldes bereitgestellt werden.
  • Auf nationaler und internationaler Ebene müssen der Beitrag des Waldes zur Nahrungssicherheit und Implementierungslücken der jeweiligen Politiken besser erkannt werden. Verhaltenskodizes und Folgenabschätzungen müssen weiter entwickelt werden.

Arbeitsgruppe 5

Sicherer und gerechter Zugang zu Ressourcen für Nahrungssicherheit und Ernährung – Pflanzengenetische Ressourcen

Empfehlungen:

  • Die Arbeitsgruppe betonte die Bedeutung pflanzengenetischer Ressourcen für die Nahrungssicherheit und die wachsende Bedeutung pflanzengenetischer Ressourcen (PGR) vor dem Hintergrund der wachsenden Weltbevölkerung und der sich verändernden Umweltbedingungen, wie etwa Klimawandel und begrenzte natürliche Ressourcen.
  • Die Arbeitsgruppe wies darauf hin, dass formelle Systeme, wie etwa die wissenschaftsbasierten Genbanken und Pflanzenzucht in Forschungszentren sowie die bestehenden informellen Systeme, wie etwa die Genkampagne in Indien und die Seeds of Survival International, besser vernetzt werden sollten.
  • Neben der Verfügbarkeit von Keimplasma sollte entsprechendes Wissen zum Screening von Merkmalen im Hinblick auf abiotische und biotische Stressresistenz verbessert werden. Es sollten Möglichkeiten genutzt werden, um diese Informationen mit dem globalen Informationssystem zu verbinden, das im Rahmen des Internationalen Vertrags für Pflanzengenetische Ressourcen für Nahrung und Landwirtschaft (ITPGRFA) entwickelt wird. Der Prozess für das Visionspapier im globalen Informationssystem im Rahmen von ITPGRFA sollte so inklusiv und umfassend wie möglich sein, um sicherzustellen, dass alle relevanten Stakeholder und bestehende Informationssysteme eingebunden werden und ihren Niederschlag im ITPGRFA-Visionspapier finden.
  • Die Arbeitsgruppe empfahl die Notwendigkeit von eigenen Systemen zum Schutz geistiger Schutzrechte im Zusammenhang mit den einzelnen Sorten zu prüfen, und zwar über das derzeitige UPOV-System hinaus (Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen); ein entsprechendes Beispiel aus Indien wurde vorgestellt.
  • In der Debatte über „Nahrungssicherheit“ sollten ebenfalls tiergenetische Ressourcen als bedeutende Ressourcen, die im Hinblick auf angepasste Tierzucht zu erhalten und zu verbessern sind, berücksichtigt werden.  

Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis:
Dies ist eine vorläufige Zusammenstellung der Arbeitsgruppenergebnisse. Eine umfassende Dokumentation zu den Empfehlungen folgt demnächst.

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